Wir versorgen Merzig

Damit Strom und Erdgas in Merzig zuverlässig zu Ihnen kommen, planen, betreiben und erweitern wir das dafür benötigte Leitungsnetz - 24 Stunden und 365 Tage im Jahr. Wir sind Ihr Partner für alles rund um Anschlüsse.

Wichtiges zur Marktlokation

Die MaLo-ID (Marktlokations-ID) ist eine eindeutige Nummer, welche den Ort eines Energiebezugs oder einer Energieeinspeisung kennzeichnet.

Lieferantenwechsel
Sofern Sie bereits über den zugehörigen Zähler versorgt wurden, können Sie die MaLo-ID von der Rechnung Ihres letzten Lieferanten entnehmen.

Neueinzug
Sofern Sie in eine neue Verbrauchsstelle einziehen, melden Sie sich bei Ihrem Lieferanten mit der Zählernummer an. Dieser bekommt die zugehörige MaLo-ID im Folgeprozess von uns mitgeteilt. Bitte sehen Sie von Anfragen uns gegenüber ab.

Einige Lieferanten verweisen bei Problemen im Anmeldeprozess auf eine Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber. In der Regel können wir einem Endkunden nicht weiterhelfen. Wir sind auf die Kontaktaufnahme des Lieferanten angewiesen, da nur er uns Referenznummern und fachlich genaue Angaben zu den Problemen nennen kann. Bitte weisen Sie Aufforderungen der Lieferanten zur Klärung durch Sie also zurück und bitten Sie diesen darum, seine Anliegen direkt mit uns zu klären.

Wichtiges zur Ablesung

Die Ableseaufforderungen werden in unterschiedlichen Chargen versendet. Bis zum Mitte Dezember sollten alle Merziger Haushalte eine Ablesekarte per Post erhalten haben. Wenn Sie bis dahin keine Aufforderung erhalten haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

Die Ableseaufforderung für die Einspeisung Ihrer PV-Anlage wird nicht zusammen mit der Aufforderung für Ihren Energiebezug versendet. Sie erhalten eine gesonderte Aufforderung für Einspeiser ca. Mitte Dezember. Sollten Sie keine Aufforderung erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Es ist möglich, dass Zählerstände über unterschiedliche Ableseaufforderungen angefragt werden. Bis Weihnachten sollten alle Merziger Haushalte eine Ablesekarte per Post erhalten haben. Wenn Sie bis dahin Aufforderung erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Sollten Sie die Zählerstände online mitgeteilt und die Option einer Bestätigung ausgewählt haben, sollte Ihnen eine Bestätigungs-E-Mail zugegangen sein. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. 

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir systembedingt keine Anfragen zu postalischen Mitteilungen der Zählerstände beantworten können. Bitte warten Sie daher Ihre nächste Rechnung ab. 

Nein, leider nicht. Ihre Zählerstände werden systemisch erfasst und automatisch verarbeitet. Daher teilen Sie uns Ihre Zählerstände bitte online oder über die Ablesekarte mit, die sie per Post erhalten. 

VEWSaar warnt vor irreführenden Smart-Meter-Werbeschreiben

Der Verband der Energie- und Wasserwirtschaft des Saarlandes (VEWSaar e.V.) weist Verbraucherinnen und Verbraucher auf aktuell versandte Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau sogenannter Smart Meter hin. Nach Einschätzung des Verbandes können Aufmachung und Inhalt dieser Schreiben einen missverständlichen Eindruck über einen möglichen Handlungsbedarf und die damit verbundenen finanziellen Vorteile vermitteln.

Der VEWSaar empfiehlt deshalb, entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen und keine vorschnellen Verträge abzuschließen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich mit den Schreiben der Deutschen Messwesen beschäftigt und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Vorsicht. Dabei sind aus Sicht des VEWSaar vor allem folgende Punkte wichtig:

Die Deutsche Messwesen ist kein grundzuständiger Messstellenbetreiber und keine Behörde. Es handelt sich um einen privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Verbraucherinnen und Verbraucher sind nicht verpflichtet, auf ein solches Schreiben zu reagieren, einen Termin zu vereinbaren oder ihren bisherigen Messstellenbetreiber zu wechseln.

Auch die in den Schreiben dargestellten möglichen finanziellen Vorteile sollten genau geprüft werden. Eine Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz entsteht nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters. Voraussetzung ist unter anderem eine sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtung, beispielsweise eine Wärmepumpe, eine private Wallbox oder ein Batteriespeicher. Ob und in welcher Höhe tatsächlich eine Entlastung entsteht, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Zudem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die laufenden Kosten berücksichtigen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Niedersachsen verlangt die Deutsche Messwesen für den Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr. Bei grundzuständigen Messstellenbetreibern gelten dagegen gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Für viele Privathaushalte können die jährlichen Kosten deshalb deutlich niedriger liegen.

Der VEWSaar rät:

Wer ein entsprechendes Schreiben erhält, sollte sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Prüfen Sie zunächst, wer Absender des Schreibens ist, welche laufenden Kosten entstehen und ob die beworbenen finanziellen Vorteile für Ihren Haushalt überhaupt zutreffen. Bei Zweifeln empfiehlt sich die Rücksprache mit dem örtlichen Netz- beziehungsweise grundzuständigen Messstellenbetreiber oder einer Verbraucherzentrale.

Wenn im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel erforderlich wird, werden die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem zuständigen Messstellenbetreiber entsprechend informiert.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen, „Smart Meter Einbau: Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert über Sparversprechen der Deutschen Messwesen“ 

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