Menü

Informationen zu § 14a EnWG - steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Mit der steigenden Anzahl von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Batteriespeichern wird das Stromnetz zunehmend stärker beansprucht. Besonders abends, wenn zum Beispiel viele Haushalte gleichzeitig ihre Elektrofahrzeuge laden, kann es zu erhöhten Belastungen kommen. 

Um lokale Überlastungen zu vermeiden, ermöglicht §14a EnWG dem Netzbetreiber, diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gezielt zu dimmen. Das sorgt für ein stabiles Netz und bringt gleichzeitig Vorteile für Anlagenbetreiber: Sie profitieren von reduzierten Netzentgelten.

Welche Geräte gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW:

  • private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen
  • Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher)
  • Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)

Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts).

Das Wichtigste im Überblick

  • Dimmen statt Sperren: Bei lokaler Überlastung des Stromnetzes kann der Netzbetreiber die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf einen Mindestbezug von 4,2 kW zeitlich begrenzt dimmen.
  • Technische Voraussetzung: Steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Anschlussleistung von mindestens 4,2 kW und einem Anschluss, der netzorientiert steuerbar ist.
  • Bestandsschutz: Bestandsanlagen, welche bis 31.12.2023 angeschlossen wurden erhalten eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028 zur Umrüstung der Anlage.
  • Finanzieller Vorteil: Anlagenbetreiber profitieren von reduzierten Netzentgelten. 

Drei Module finanzieller Anreize

Im Unterschied zu einer Vergütung, die dem Endverbraucher bei jedem netzdienlichen Einsatz seiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung zugutekommt, hat die BNetzA hier die bestehende Struktur der Netzentgeltreduktion erweitert. Diese garantiert dem Verbraucher in jedem Fall eine Entlastung für die Bereitstellung einer prinzipiellen Steuerbarkeit seiner Anlage. Hierzu hat die BNetzA die Rahmenbedingungen für eine Reduzierung der Netzentgelte in drei Varianten (Modulen) festgelegt:

  • Modul 1 - ein pauschaler Rabatt auf das Netzentgelt;
  • Modul 2 - eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises (beide gelten bereits seit dem 1. Januar) und mit
  • Modul 3 – erstmals ein variables Netzentgelt auf Basis eines pauschalen Rabatts in Kombination mit einer zeitvariablen Entlastungskomponente (gilt erst ab April 2025).


Nach Einschätzung der BNetzA beträgt das Einsparpotenzial pro Verbraucher in Summe je nach Netzgebiet und Modul "zwischen 110 und 190 Euro im Jahr".

Quicklinks zur Bundesnetzangentur (BNetzA)

Seite drucken