Grund- und Ersatzversorgung Strom
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.
Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027
Der Grundversorger Strom im Netz der Netzwerke Merzig GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt, die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 übernimmt die:
- Stadtwerke Merzig GmbH
Die detaillierte Mitteilung über den Grundversorger können Sie hier herunterladen:
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