Anmeldung von Großanlagen

Anfrageprozess für Erzeugungsanlagen ab 100 kW

Sobald eine vollständige, plausible Anfrage über unser Anfrageformular eingereicht wurde, wird diese unverzüglich zur Netzverträglichkeitsprüfung weitergeleitet.

Eine Rückmeldung an den Anfragenden erfolgt als Tagesauskunft unter Zuweisung des Netzverknüpfungspunktes gemäß § 8 Abs. 1 EEG innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Möglichkeit einer befristeten Reservierung von Netzanschlusskapazitäten an dem zugewiesenen Netzverknüpfungspunkt

Hat das Projekt eine gewisse Planungsreife erreicht, und sollten die Netzanschlusskapazitäten an dem ermittelten Netzanschlusspunkt noch zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit, die Netzanschlusskapazitäten zu reservieren.

Hierfür sind die entsprechenden Nachweise per Mail unter Angabe der Projektnummer an info@netzwerke-merzig.de zu senden.

Im Folgenden sind die einzelnen Reservierungsstufen je Anlagenart dargestellt:

Stornierung von Reservierungen der Netzanschlusskapazität

Die Reservierung wird automatisch storniert, wenn innerhalb der Frist der jeweiligen Reservierungsstufe kein erforderlicher Nachweis zur Erreichung der folgenden Stufe bei uns eingeht. Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen.

Sollte es zu einer Verzögerung bei behördlichen Genehmigungen (z. B. BImSchG, Baugenehmigung) kommen, kann die aktuelle Reservierungsstufe um bis zu 6 Monate verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechendes behördliches Schreiben, welches unterschrieben ist und den Grund der Verzögerung darstellt. Es muss ersichtlich werden, dass die Verzögerung nicht vom Anlagenbetreiber verschuldet ist.

Bei einer netzbetreiberseitigen Netzausbaumaßnahme läuft das Reservierungsverfahren gewöhnlich weiter. Sofern die Maßnahme nicht bis zum Ende des Reservierungsverfahrens abgeschlossen ist, bleibt die Reservierung bis zum Abschluss der Maßnahme aufrechterhalten.