Stromeinspeisung

Jetzt Strom selbst erzeugen und einspeisen

Sie können Strom beispielsweise mithilfe einer Photovoltaikanlage oder einem Blockheizkraftwerk erzeugen. Der überschüssig erzeugte Strom wird danach ins Netz der Netzwerke Merzig GmbH eingespeist.

Hier erfahren Sie die gesetzlichen Grundlagen sowie technische Anforderungen.

Jede Erzeugungsanlage erfordert die Genehmigung des Netzbetreibers, da diese mit dem öffentlichen Verteilnetz verbunden sind. Erst nach Erteilung der Genehmigung ist der Anschlussnehmer berechtigt, die Anlage an das Netz der Netzwerke Merzig GmbH anschließen zu lassen.

Für das An- und Fertigmeldungsverfahren, ob Neuanlage oder Anlagenänderung, beauftragen Sie bitte einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 EEG 2014 auf null verringert, solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben (Anlagenregister) nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung übermittelt haben.
Weiter verringert sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 EEG 2014 auf den Monatsmarktwert, solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6 (technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung) verstoßen.

PV-Anlage in der Niederspannung

Erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um eine PV-Anlage im Niederspannungsnetz.
 

  • Anmeldung der Anlage oder eines Speichers
     
  • Technische und gesetzliche Vorgaben
     
  • Formulare
     
Zu den Informationen

Steckerfertige PV-Anlage

Auch Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen genannt, die eine Wechselrichterleistung von < 800 VA nicht überschreiten.
 

  • Anmeldung beim Netzbetreiber
     
  • Technische Anforderungen
     
  • Gesetzliche Grundlagen
     
Zu den Informationen

PV-Anlage in der Mittelspannung

Erfahren Sie alle wichtigen Informationen rund um eine PV-Anlage im Mittelspannungsnetz.
 

  • Anmeldung der Anlage oder eines Speichers
     
  • Technische und gesetzliche Vorgaben, wie Redspatch 2.0, Rundsteuerempfänger, ...
     
  • Formulare

     
Zu den Informationen

Markstammdatenregister

Die Bundesnetzagentur verpflichtet jeden Anlagenbetreiber sich im Marktstammdatenregister zu registrieren.
 

  • Jede einzelne Anlage als Einheit registrieren
     
  • Bundesnetzagentur - BNetzA
     
  • Marktstammdatenregisterverordnung 
     
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