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Sperrung

Wiederinbetriebnahme der Strominstallation

Ausbau oder Sperrung des Stromzählers – und jetzt?

War der Stromzähler ausgebaut oder finden Sie an einem Stromzähler die Karte „Zähler ist gesperrt und plombiert" vor, dann handelt es sich um eine Unterbrechung der Stromversorgung im Auftrag des Stromlieferanten. Zusätzlich wurde eine Benachrichtigung für den betroffenen Haushalt hinterlassen. Mit einem ausgebauten oder gesperrten Zähler ist es nicht möglich, die angeschlossenen Stromgeräte zu betreiben.

 

Wiederinbetriebsetzung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung

1. Wurde die Versorgung der Kundenanlage bzw. Anschlussnutzeranlage gemäß § 24 NAV (Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung) aufgrund einer vorherigen Manipulation der Kundenanlage (z.B. Umgehung der Messeinrichtungen) von Netzrückwirkungen des Ausbaus der Messeinrichtung (z. B. wegen Leerstand) unterbrochen, so erfolgt die Wiederinbetriebsetzung der Anlage erst nach Überprüfung und Vorlage einer Fertigmeldung durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) *. Der Kunde muss ein zugelassenes Vertragsinstallations-unternehmen (VIU) mit der Prüfung beauftragen. Die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erfolgt durch Freigabe der Spannungsversorgung bis zur Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage durch die Netzwerke Merzig GmbH. Die Wiederinbetriebsetzung der Anschlussnutzeranlage ist ab der Trennvorrichtung durch ein zugelassenes VIU durchzuführen.

2. Erfolgt die Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung aus anderen als den in (1.) genannten Gründen, insbesondere wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen, kann die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung durch den Netzbetreiber innerhalb von 8 Wochen ohne Inbetriebsetzung erfolgen. Wurde die Versorgung der Kundenanlage bzw. Anschlussnutzeranlage länger als 8 Wochen unterbrochen, so erfolgt die Wiederinbetriebsetzung der Anlage erst nach Überprüfung und Vorlage einer Fertigmeldung durch ein zugelassenes Vertragsinstallations-unternehmen (VIU) *. Der Kunde muss ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) mit der Prüfung beauftragen. Die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erfolgt durch Freigabe der Spannungsversorgung bis zur Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage durch die Netzwerke Merzig GmbH. Die Wiederinbetriebsetzung der Anschlussnutzeranlage ist ab der Trennvorrichtung durch ein zugelassenes VIU durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass der sichere und störungsfreie Betrieb der nachfolgenden Anschlussnutzeranlage gewährleistet ist. Die Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung erfolgt durch Freigabe der Spannungsversorgung bis zur Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage durch die Netzwerke Merzig GmbH.

*Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (bdew/Punkt 4.2.4)

 

Wichtig für Sie als Vertragsinstallationsunternehmen:

Nur wenn die Netzwerke Merzig GmbH die Sperrung freigibt und die Kennzeichnung „Wiederinbetriebnahme einer Strominstallationsanlage" für Sie an der Hauptabsperreinrichtung hinterlassen hat, können Sie mit der Arbeit beginnen.

Ist die Anlage in Ordnung, kann der Stromzähler von der Netzwerke Merzig GmbH wieder eingebaut bzw. entsperrt werden.

Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

  • telefonisch unter Tel. (06861) 7006-137 
  • per E-Mail an info@netzwerke-merzig.de

 

Wichtig für Sie als Kunden:

Erst wenn ein Lieferbeginn (Einzug) von der Netzwerke Merzig GmbH bestätigt wurde (Sie benötigen also eine Anmeldung bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl) oder Sie die offene Forderung und die angefallenen Sperr- und Öffnungskosten bezahlt haben, können Sie das VIU mit der Prüfung und Inbetriebnahme beauftragen.

Die Kosten für die Beauftragung des VIU haben Sie zu tragen. Bitte informieren Sie auch Ihren Vermieter und Hauseigentümer.

Die Überprüfung der Strominstallation dient Ihrer eigenen Sicherheit. Sobald die Prüfung und Inbetriebnahme erfolgreich durch das VIU durchgeführt ist, können Sie den Strom wieder nutzen.

 

Marktpartnerinformation - Wiederinbetriebnahme Strominstallation

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