PV-Anlage in der Niederspannung
Der Anschluss und der Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem öffentlichen Verteilnetz erfordern die Genehmigung des Netzbetreibers. Erst nach Erteilung der Genehmigung ist der Anschlussnehmer berechtigt, die Anlage an das Netz der Netzwerke Merzig GmbH anschließen zu lassen.
Für das An- und Fertigmeldungsverfahren beauftragen Sie bitte einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.
Die Unterlagen, die wir je Erzeugerart benötigen, entnehmen Sie bitte unseren nachfolgend aufgeführten Formularen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 EEG 2014 auf null verringert, solange Anlagenbetreiber die zur Registrierung der Anlage erforderlichen Angaben (Anlagenregister) nicht nach Maßgabe der Rechtsverordnung übermittelt haben.
Weiter verringert sich der anzulegende Wert nach § 23 Absatz 1 Satz 2 EEG 2014 auf den Monatsmarktwert, solange Anlagenbetreiber gegen § 9 Absatz 1, 2, 5 oder 6 (technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung) verstoßen.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) müssen ebenso eingehalten werden.
Neue PV-Anlage
1. Anmeldung der Erzeugungsanlage und/oder Speichers
Jede geplante Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, damit Sie eine Leistungszusage erhalten können.
Reichen Sie uns bitte folgende Daten ein:
- Anmeldeformulare der VDE: E1 inkl. aktueller Lageplan, E2 inkl. im Bemerkungsfeld "ZEREZ-ID" anzugeben sowie E3 bei Bedarf eines Speichers
- § 19 Zahlungsanspruch nach EEG
Dies gilt auch bei bereits zugesagter Leistung, wenn technische Änderungen oder eine Erweiterung der Anlage geplant werden.
2. Netzverträglichkeitprüfung und Einspeisezusage
Wir prüfen, ob ein vorhandener Netzanschluss für die Einspeiseanlage genutzt werden kann oder ein neuer Anschluss erstellt werden muss. Wenn die technischen Voraussetzungen für den Anschluss Ihrer Einspeiseanlage geschaffen sind, erhalten Sie die Leistungszusage.
3. Inbetriebsetzung durch Ihren Installateur
Die Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung Ihrer Anlage erfolgt ausschließlich durch Ihren eingetragenen Installateur über das VEWSaar-Portal. Das dort angegebene Datum wird als Erstinbetriebnahme bewertet.
Zudem müssen weitere Daten eingereicht werden:
4. Vor-Ort-Termin: Zählerwechsel
Nach Einreichung aller Daten wird der Zähler durch den Netzbetreiber montiert. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Strom in unser Netz einspeisen. Falls Sie eine Anlage in Überschusseinspeisung betreiben, wird der Bezugszähler gegen einen Zwei-Energien-Richtungszähler (Bezug/Einspeisung) ausgetauscht.
5. Vetragsunterlagen
Nach der Zählermontage erhalten Sie von uns ein Anlagendatenblatt nach EEG, welches für die Aufnahme der Vergütung wichtig ist. Falls weitere Unterlagen auszufüllen sind, senden wir Ihnen diese selbstverständlich zu.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Angaben zur Einspeiseanlage.
Sobald wir von Ihnen alle vergütungsrelevanten Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurückerhalten, können wir Ihnen den eingespeisten Strom, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüten. Hierfür ist das angegebene Erstinbetriebnahmedatum (siehe 3. Punkt) maßgeblich.
6. Registrierung Ihrer PV-Anlage
Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) verpflichtet jeden Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher sowie Windkraftanlagen sich im Marktstammdatenregister zu registrieren.
Anlagenerweiterung oder Anlagenänderung
Falls bestehende Anlagen erweitert/geändert werden, muss die Netzverträglichkeit bzw. die Konformität zu geltenden technischen Regeln geprüft werden. Hierfür müssen Sie auch die o. g. Unterlagen siehe 1. Punkt einreichen.
EEG-Vergütungsende
Die Förderung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft in der Regel nach 20 Jahren zum darauffolgenden 31. Dezember aus. Ab dem 01.01.2021 haben die ersten Anlagen diesen Zeitpunkt erreicht. Informationen zu den wichtigsten Regelungen und Handlungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Keine Änderung
Die Anlage wird weiterhin voll in das öffentliche Netz einspeisen. Die eingespeiste Strommenge wird nach dem marktüblichen Preis (max. 10 ct./kWh) vergütet.
Umstellung auf Eigenverbrauch (Teileinspeisung)
Für etwaige Umbauten an der Elektroinstallation wenden Sie sich bitte an Ihren Elektroinstallateur. Der Reststrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird nach dem marktüblichen Preis (max. 10 ct./kWh) vergütet.
Vollständige Direktvermarktung über Stromhändler
Hierfür wenden Sie sich an den Stromhändler/Direktvermarkter Ihrer Wahl.
Kombination aus Eigenverbrauch und Direktvermarktung des Reststroms
siehe Anmerkungen zu den vorgenannten Punkten.
Stilllegung Stromerzeugungsanlage
Wird die Stromerzeugungsanlage stillgelegt, bleibt in der Regel der Netzanschluss bestehen, sofern er weiterhin für die Stromversorgung eines Gebäudes (Bezug) benötigt wird. Für die Stilllegung der Stromerzeugungsanlage kontaktieren Sie bitte Ihren Elektroinstallateur.
Vergütungsverzicht
Sie haben die Möglichkeit auf die Einspeisevergütung zu verzichten (z. B. aufgrund von Geringfügigkeit). In diesem Fall wird die Erklärung zur Umsatzsteuer nicht benötigt. Stattdessen füllen Sie bitte die Erklärung für den Vergütungsverzicht aus.
Weitere Formulare für Änderung einer bestehenden Anlage
Haben sich Ihre Kontodaten geändert? Dann melden Sie es uns umgehend.
Als Anlagenbetreiber müssen Sie auch bei Verkauf Ihres Gebäudes mit einer Erzeugungsanlage den Betreiberwechsel melden.
Sonstige Dokumente
Sie haben Fragen zur Stromeinspeisung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich einfach bei uns!
Robin Denoyelle
Tel Tel. 0 68 61/70 06-153
Annabelle Sirker
Tel Tel. 0 68 61/70 06-245