Netzentgelte
vorläufige Netzentgelte 2026
Diese Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2026 ermittelt wurden. U.a. können sich aufgrund der noch nicht bekannten Erlösobergrenze, den gestellten Anträgen und den vorgelagerten Netzkosten Änderungen ergeben.
Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2026 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2026 bekanntgegeben.
Netzentgelte 2025
Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung zur Anwendung.
aktuelle Netzentgelte
Die Konzessionsabgaben
Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.
Im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung.
Die zulässigen Höchstsätze betragen
- bei der Belieferung von Tarifkunden:
Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,61 Cent/kWh:
0,61 Cent/kWh
Bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern:
0,27 Cent/kWh
- bei der Belieferung von Sondervertragskunden:
0,03 Cent/kWh
Preise aus den vergangenen Jahren:
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Abteilung Netzmanagement
Tel Tel. 0 68 61/70 06-700