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Netzentgelte 2025

Diese Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. 

Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2025 ermittelt wurden. U.a. können sich aufgrund der noch nicht bekannten Erlösobergrenze, den gestellten Anträgen und den vorgelagerten Netzkosten Änderungen ergeben.  

Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.  

Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2025 bekanntgegeben.  

Netzentgelte 2024

Die nachfolgenden Netzentgelte sind auf Basis der von der Regulierungsbehörde festgelegten Erlösobergrenzen ermittelt. Dafür kommen die Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz, der Anreizregulierungsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung zur Anwendung. 

Netzentgelte 2024

Die Konzessionsabgaben

Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG vom 07.07.2005, zuletzt geändert durch Art. 8 G vom 28.07.2011, sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, die in ihrem Netzgebiet erhobenen Konzessionsabgaben im Internet zu veröffentlichen.

Im Netzgebiet der Netzwerke Merzig GmbH kommen die zulässigen Höchstbeträge je Kilowattstunde gemäß § 2 Abs. 2 und 3 KAV vom 09.01.1992, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 V vom 1.11.2006, zur Anwendung. 

Die zulässigen Höchstsätze betragen

  • bei der Belieferung von Tarifkunden:

    Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 0,61 Cent/kWh:
    0,61 Cent/kWh

    Bei Gas bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden bis 100.000 Einwohnern: 
    0,27 Cent/kWh
  • bei der Belieferung von Sondervertragskunden:
    0,03 Cent/kWh 

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Abteilung Netzmanagement

Tel Tel. 0 68 61/70 06-700

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