Ihr Netzanschluss

Wir sind ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten. Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden ergänzenden Bedingungen zur NAV, sowie das Preisblatt zu den ergänzenden Bedingungen. 

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen.  

Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung auf diese Bekanntmachung des folgenden Tages.

Hier können Sie die allgemeinen und technischen Bedingungen nachlesen.

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Weitere wichtige Infos: 

  • Bei Gewerbenutzung oder bei Mehrfamilienhäusern bitten wir Sie, uns vorab eine Aufstellung über die gleichzeitig benötigte Gesamtleistung mit Hilfe Ihres Elektrikers einzureichen.
  • Wenn Sie Informationen zu einer Mehrspartenhauseinführung benötigen. wenden Sie sich bitte an den örtlichen Grundversorger, die Stadtwerke Merzig GmbH. 

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Michael Biermann

Tel Tel. 0 68 61/70 06-211